Die Fahrzeugflotte von cheapcarhiregreece Thessaloniki
Peugeot New 208
Kategorie C2+ / Mittelklassefahrzeug
von 11.00 € / Tag
5
5
1
M
AC
ABS
Ja
1
Modellmerkmale
- Insassen: 5
- Türe: 5
- Großes Gepäck: 1
- Getriebe: Manuell
- Klimaanlage
- ABS
- Airbag
- Kraftstoff: Benzin
- Radio/CD
Unsere Preise beinhalten
- 24 Pannen- & UnfallhilfeWir bieten unseren Kunden kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe
- HaftpflichtversicherungPersonenschäden an Dritten - Sachschäden an Dritten - Sachschäden, die durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht wurden
- DiebstahlversicherungDiebstahlversicherung mit Selbstbeteiligung
- Kostenlose StornierungKostenlose Stornierung Ihrer Reservierung bis zu 72 Stunden vor dem Abholdatum
- Freikilometer ab dem 3 TagAb dem 3 Tag der Anmietung
- Hilfsbereite MitarbeiterErfahrene und hilfsbereite Mitarbeiter, die bereit sind, Ihre Mietanforderungen zu erfüllen.
- Air ConditionAir Condition
- Flughafen-Treffpunkt, Parkplatz 5Flughafen-Treffpunkt, Parkplatz 5
Geschäftsbedingungen
1. Sie können die Autovermietung per Bargeld, Kredit oder Lastschrift bezahlen.
2. Für die Fahrzeuggarantie ist die Zahlung per Kreditkarte erforderlich. 400 € kleine Kategorie, 500 € mittlere Kategorie, 600 € Familienkategorie, 1.200 € SUV/JEEP.
3. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines Führerscheins sein.
4. Die Mitnahme von Haustieren in den Autos ist nicht gestattet, außer in einer speziellen Transporttasche oder einem Käfig.
4. Ein internationaler Führerschein ist gesetzlich erforderlich, wenn der Fahrer einen Nicht-EU-Führerschein besitzt.
5. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag, berechnet nach dem 24-Stunden-System (Rückgabezeit entspricht der Lieferzeit am Abreisetag). Die Miete wird im Voraus bezahlt, ebenso die Garantie für das Auto.
6. Der Mieter ist verpflichtet, das geleaste Fahrzeug zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum, der Uhrzeit (max. +30 Minuten) und dem angegebenen Ort an einen Vertreter des Unternehmens zurückzugeben. Jede Änderung (Erweiterung oder Reduzierung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Rücksendungen oder Verspätungen über 30 Minuten ab der angegebenen Zeit wird ein zusätzlicher Tag berechnet.
7. Treibstoff trägt der Mieter. Bei der Rückgabe muss die gleiche Kraftstoffmenge wie bei der Lieferung angegeben werden, andernfalls wird eine Gebühr für den verbrauchten Kraftstoff und zusätzlich 10,00 € für den Nachfüllservice zzgl. MwSt. erhoben. im Großen und Ganzen. Für ungenutzten Kraftstoff wird keine Rückerstattung gewährt.
8. Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bis zu seiner Rückgabe und Übergabe an einen Vertreter des Unternehmens für Verkehrsstrafen, Verstöße, Falschparken und Verwaltungsstrafen verantwortlich, die während der Mietdauer verhängt wurden und zu deren Zahlung und Lieferung er verpflichtet ist eine Zahlungsbescheinigung oder Quittung, andernfalls wird der Betrag des Verstoßes zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Im Großen und Ganzen erfolgt dies durch den Vermieter, nachdem dieser den Verstoß bei der Übergabe des Fahrzeugs festgestellt hat oder nachdem er dies der Polizei oder den Gemeindebehörden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt hat, ohne dass dafür eine Frist gesetzt wird diese Gebühren.
9. Der Mieter muss das Fahrzeug vor jeder Nutzung zusammen mit einem Vertreter des Unternehmens prüfen und vor jeglicher Gefahr schützen, die in der Schadenstabelle aufgeführten Schäden angeben und das Fahrzeug in genau demselben Zustand zurückgeben.
10. Die im Mietvertrag enthaltene Versicherung deckt Folgendes ab: Haftpflicht für Personen- und Sachschäden an Dritten.
11. Sollte der Mieter in einen Unfall verwickelt werden oder durch sein Verschulden oder ohne sein Wissen und unabhängig von einem eventuellen Versicherungsschutz ein Schaden am Fahrzeug entstehen, hat er unverzüglich die Verkehrspolizei (Tel. 100) und den Vermieter zu benachrichtigen um den Care 12. Unfall einzusenden und bei der Rückkehr den von der Verkehrspolizei erstellten Verkehrsunfallbericht vorzulegen und die Unfallversicherungsdokumente, andernfalls wird der Mieter haftbar gemacht und trägt den gesamten Schadensbetrag und die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlichen Tage, auch wenn er ein Versicherungspaket akzeptiert hat. Im Falle seines Verschuldens werden dem Mieter 30 % der jährlichen Versicherungsprämien (Mindestbetrag 100,00 €) und 30,00 € (Aktiengebühr) zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. im Großen und Ganzen.
12. Der Mieter kann seine Haftung für etwaige Schäden an dem von ihm geleasten Fahrzeug auf einen Betrag von 750,00 € zzgl. MwSt. beschränken. mindestens (abhängig von der Kategorie des Fahrzeugs und maximal dem Handelswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls zuzüglich Mehrwertsteuer), wenn er im Voraus die Klausel „Verzicht auf Haftung für Schäden“ (C.D.W.) akzeptiert. Der Freibetrag wird vom Vermieter entsprechend der Fahrzeugkategorie festgelegt.
13. Kein Versicherungsschutz besteht, auch wenn er vereinbart wurde, in den Fällen: Teilnahme an Rennen oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern und anderen Anhängern, Verladung von Sachen über das vom Hersteller festgelegte Fassungsvermögen des Fahrzeugs hinaus, einseitige Haftungsübernahme durch den Mieter im Falle eines Unfalls, ohne unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters und Anwesenheit der Verkehrspolizei (Tel. 100) zur Bereitstellung einer Kopie Unfallbericht, Bedienung des Fahrzeugs durch eine dritte Person (auch Inhaber eines Führerscheins), die nicht im Mietvertrag angegeben ist, unabhängig von ihrer Beziehung zum Mieter, Bedienung des Fahrzeugs über die vereinbarte Mietdauer hinaus, Bedienung des Fahrzeugs durch einen Mieter gemäß Einfluss von Alkohol/Betäubungsmitteln/Halluzinogenen/Hypnotika, Führen des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die Zivilprozessordnung des griechischen Territoriums oder in einer Weise, die das Fahrzeug, die Passagiere oder Dritte gefährdet, Betrieb des Fahrzeugs auf unpassierbaren (unbefestigten) Straßen, Betrieb des Fahrzeugs zur Beförderung von Personen/Sachen gegen Entgelt, Betrieb des Fahrzeugs wegen jeglicher Rechtswidrigkeit / Straftat gemäß der griechischen Gesetzgebung, Betrieb des Fahrzeugs zum Erlernen des Fahrens an Dritte, Betrieb des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums ohne schriftliche Zustimmung von Vermieter.
14. Die Zerstörung/der Verlust von Reifen, Felgen oder Rädern, Glas und dem Unterboden des Fahrzeugs ist von der Befreiung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat einen entsprechenden Versicherungsschutz übernommen. Teile des Fahrzeugs wie Schlüssel, Audiosystem, Bildschirme, Navigationsinstrumente, Antennen, Spiegel usw. sind ausdrücklich von der Befreiung ausgeschlossen und nicht im Versicherungsschutz enthalten. und alle Teile des Fahrzeuginnenraums (z. B. Regale, Schränke, Griffe, Polster usw.).
15. Im Falle einer Reparatur/Behebung von Schäden ist es dem Mieter nicht gestattet, eine andere Werkstatt als den offiziellen und autorisierten Händler in Griechenland des betreffenden Fahrzeugs zu wählen, einschließlich der Tage, die für die Reparatur des Fahrzeugs auf Kosten von erforderlich sind der Mieter.
16. Für die örtlichen Steuern und die Mehrwertsteuer ist der Mieter verantwortlich. auf den Mietvertrag.
17. Das Fahrzeug muss sauber und prüfbereit zurückgegeben werden, andernfalls kann ein Zeitaufwand und eine Gebühr von 15,00 € + MwSt. anfallen. Wenn eine spezielle Reinigung des Fahrzeugs erforderlich ist (Teer, Tierhaare usw.), wird eine Mindestgebühr von 60,00 € zzgl. MwSt. erhoben.
18. Der Vermieter übernimmt weder zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses noch nach dessen Beendigung eine Haftung für Gegenstände des Mieters oder der Insassen des Mietfahrzeugs, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
19. Lieferungen und Abholungen erfolgen kostenlos in den Büros des Unternehmens von Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr. Lieferungen – Abholungen außerhalb der Geschäftszeiten, an Sonn- und Feiertagen sind kostenpflichtig.
20. Pannenhilfe rund um die Uhr wird in ganz Griechenland angeboten, mit Ausnahme des Inselstaates, wo der Mieter die Rückführung übernimmt.
21. Das Verladen an Bord ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet, andernfalls trägt der Mieter die volle Verantwortung für etwaige Schäden oder Verschlechterungen, die an Bord auftreten können, auch wenn er die Klausel C.D.W. akzeptiert hat.
22. Fahrten außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
23. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Thessaloniki zuständig.
24. Der Mieter/Mieter willigt in die Erhebung und Nutzung von Daten bzw. Sätzen personenbezogener Daten durch das Unternehmen mit oder ohne automatisierte Datenverarbeitung ein, etwa durch Erhebung, Registrierung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Wiederherstellung oder in sonstiger Form zur Verfügung, um für ihn/sie Dienstleistungen zu erbringen und auf seine/ihre Anfragen zu reagieren, mit ihm/ihr über die angebotenen Dienstleistungen zu kommunizieren, seine/ihre Anfragen zu beantworten und den und nachzukommen setzt die geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch. Der Mieter wurde außerdem darüber informiert, dass er jederzeit das Recht hat, seine personenbezogenen Daten zurückzuziehen/zu berichtigen/einen Widerspruch einzulegen.
25. Freikilometer ab dem 3. Miettag (maximal 100 km/Tag – maximal 2.500 km/Monat), für weitere Kilometer werden 0,35 € + MwSt. pro Kilometer berechnet.
2. Für die Fahrzeuggarantie ist die Zahlung per Kreditkarte erforderlich. 400 € kleine Kategorie, 500 € mittlere Kategorie, 600 € Familienkategorie, 1.200 € SUV/JEEP.
3. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines Führerscheins sein.
4. Die Mitnahme von Haustieren in den Autos ist nicht gestattet, außer in einer speziellen Transporttasche oder einem Käfig.
4. Ein internationaler Führerschein ist gesetzlich erforderlich, wenn der Fahrer einen Nicht-EU-Führerschein besitzt.
5. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag, berechnet nach dem 24-Stunden-System (Rückgabezeit entspricht der Lieferzeit am Abreisetag). Die Miete wird im Voraus bezahlt, ebenso die Garantie für das Auto.
6. Der Mieter ist verpflichtet, das geleaste Fahrzeug zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum, der Uhrzeit (max. +30 Minuten) und dem angegebenen Ort an einen Vertreter des Unternehmens zurückzugeben. Jede Änderung (Erweiterung oder Reduzierung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Rücksendungen oder Verspätungen über 30 Minuten ab der angegebenen Zeit wird ein zusätzlicher Tag berechnet.
7. Treibstoff trägt der Mieter. Bei der Rückgabe muss die gleiche Kraftstoffmenge wie bei der Lieferung angegeben werden, andernfalls wird eine Gebühr für den verbrauchten Kraftstoff und zusätzlich 10,00 € für den Nachfüllservice zzgl. MwSt. erhoben. im Großen und Ganzen. Für ungenutzten Kraftstoff wird keine Rückerstattung gewährt.
8. Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bis zu seiner Rückgabe und Übergabe an einen Vertreter des Unternehmens für Verkehrsstrafen, Verstöße, Falschparken und Verwaltungsstrafen verantwortlich, die während der Mietdauer verhängt wurden und zu deren Zahlung und Lieferung er verpflichtet ist eine Zahlungsbescheinigung oder Quittung, andernfalls wird der Betrag des Verstoßes zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Im Großen und Ganzen erfolgt dies durch den Vermieter, nachdem dieser den Verstoß bei der Übergabe des Fahrzeugs festgestellt hat oder nachdem er dies der Polizei oder den Gemeindebehörden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt hat, ohne dass dafür eine Frist gesetzt wird diese Gebühren.
9. Der Mieter muss das Fahrzeug vor jeder Nutzung zusammen mit einem Vertreter des Unternehmens prüfen und vor jeglicher Gefahr schützen, die in der Schadenstabelle aufgeführten Schäden angeben und das Fahrzeug in genau demselben Zustand zurückgeben.
10. Die im Mietvertrag enthaltene Versicherung deckt Folgendes ab: Haftpflicht für Personen- und Sachschäden an Dritten.
11. Sollte der Mieter in einen Unfall verwickelt werden oder durch sein Verschulden oder ohne sein Wissen und unabhängig von einem eventuellen Versicherungsschutz ein Schaden am Fahrzeug entstehen, hat er unverzüglich die Verkehrspolizei (Tel. 100) und den Vermieter zu benachrichtigen um den Care 12. Unfall einzusenden und bei der Rückkehr den von der Verkehrspolizei erstellten Verkehrsunfallbericht vorzulegen und die Unfallversicherungsdokumente, andernfalls wird der Mieter haftbar gemacht und trägt den gesamten Schadensbetrag und die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlichen Tage, auch wenn er ein Versicherungspaket akzeptiert hat. Im Falle seines Verschuldens werden dem Mieter 30 % der jährlichen Versicherungsprämien (Mindestbetrag 100,00 €) und 30,00 € (Aktiengebühr) zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. im Großen und Ganzen.
12. Der Mieter kann seine Haftung für etwaige Schäden an dem von ihm geleasten Fahrzeug auf einen Betrag von 750,00 € zzgl. MwSt. beschränken. mindestens (abhängig von der Kategorie des Fahrzeugs und maximal dem Handelswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls zuzüglich Mehrwertsteuer), wenn er im Voraus die Klausel „Verzicht auf Haftung für Schäden“ (C.D.W.) akzeptiert. Der Freibetrag wird vom Vermieter entsprechend der Fahrzeugkategorie festgelegt.
13. Kein Versicherungsschutz besteht, auch wenn er vereinbart wurde, in den Fällen: Teilnahme an Rennen oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern und anderen Anhängern, Verladung von Sachen über das vom Hersteller festgelegte Fassungsvermögen des Fahrzeugs hinaus, einseitige Haftungsübernahme durch den Mieter im Falle eines Unfalls, ohne unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters und Anwesenheit der Verkehrspolizei (Tel. 100) zur Bereitstellung einer Kopie Unfallbericht, Bedienung des Fahrzeugs durch eine dritte Person (auch Inhaber eines Führerscheins), die nicht im Mietvertrag angegeben ist, unabhängig von ihrer Beziehung zum Mieter, Bedienung des Fahrzeugs über die vereinbarte Mietdauer hinaus, Bedienung des Fahrzeugs durch einen Mieter gemäß Einfluss von Alkohol/Betäubungsmitteln/Halluzinogenen/Hypnotika, Führen des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die Zivilprozessordnung des griechischen Territoriums oder in einer Weise, die das Fahrzeug, die Passagiere oder Dritte gefährdet, Betrieb des Fahrzeugs auf unpassierbaren (unbefestigten) Straßen, Betrieb des Fahrzeugs zur Beförderung von Personen/Sachen gegen Entgelt, Betrieb des Fahrzeugs wegen jeglicher Rechtswidrigkeit / Straftat gemäß der griechischen Gesetzgebung, Betrieb des Fahrzeugs zum Erlernen des Fahrens an Dritte, Betrieb des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums ohne schriftliche Zustimmung von Vermieter.
14. Die Zerstörung/der Verlust von Reifen, Felgen oder Rädern, Glas und dem Unterboden des Fahrzeugs ist von der Befreiung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat einen entsprechenden Versicherungsschutz übernommen. Teile des Fahrzeugs wie Schlüssel, Audiosystem, Bildschirme, Navigationsinstrumente, Antennen, Spiegel usw. sind ausdrücklich von der Befreiung ausgeschlossen und nicht im Versicherungsschutz enthalten. und alle Teile des Fahrzeuginnenraums (z. B. Regale, Schränke, Griffe, Polster usw.).
15. Im Falle einer Reparatur/Behebung von Schäden ist es dem Mieter nicht gestattet, eine andere Werkstatt als den offiziellen und autorisierten Händler in Griechenland des betreffenden Fahrzeugs zu wählen, einschließlich der Tage, die für die Reparatur des Fahrzeugs auf Kosten von erforderlich sind der Mieter.
16. Für die örtlichen Steuern und die Mehrwertsteuer ist der Mieter verantwortlich. auf den Mietvertrag.
17. Das Fahrzeug muss sauber und prüfbereit zurückgegeben werden, andernfalls kann ein Zeitaufwand und eine Gebühr von 15,00 € + MwSt. anfallen. Wenn eine spezielle Reinigung des Fahrzeugs erforderlich ist (Teer, Tierhaare usw.), wird eine Mindestgebühr von 60,00 € zzgl. MwSt. erhoben.
18. Der Vermieter übernimmt weder zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses noch nach dessen Beendigung eine Haftung für Gegenstände des Mieters oder der Insassen des Mietfahrzeugs, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
19. Lieferungen und Abholungen erfolgen kostenlos in den Büros des Unternehmens von Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr. Lieferungen – Abholungen außerhalb der Geschäftszeiten, an Sonn- und Feiertagen sind kostenpflichtig.
20. Pannenhilfe rund um die Uhr wird in ganz Griechenland angeboten, mit Ausnahme des Inselstaates, wo der Mieter die Rückführung übernimmt.
21. Das Verladen an Bord ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet, andernfalls trägt der Mieter die volle Verantwortung für etwaige Schäden oder Verschlechterungen, die an Bord auftreten können, auch wenn er die Klausel C.D.W. akzeptiert hat.
22. Fahrten außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
23. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Thessaloniki zuständig.
24. Der Mieter/Mieter willigt in die Erhebung und Nutzung von Daten bzw. Sätzen personenbezogener Daten durch das Unternehmen mit oder ohne automatisierte Datenverarbeitung ein, etwa durch Erhebung, Registrierung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Wiederherstellung oder in sonstiger Form zur Verfügung, um für ihn/sie Dienstleistungen zu erbringen und auf seine/ihre Anfragen zu reagieren, mit ihm/ihr über die angebotenen Dienstleistungen zu kommunizieren, seine/ihre Anfragen zu beantworten und den und nachzukommen setzt die geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch. Der Mieter wurde außerdem darüber informiert, dass er jederzeit das Recht hat, seine personenbezogenen Daten zurückzuziehen/zu berichtigen/einen Widerspruch einzulegen.
25. Freikilometer ab dem 3. Miettag (maximal 100 km/Tag – maximal 2.500 km/Monat), für weitere Kilometer werden 0,35 € + MwSt. pro Kilometer berechnet.
x
Reservierung stornieren / ändern
Bitte warten...