Όροι Ενοικίασης

Vermietbedingungen

Für die Anmietung des Fahrzeugs können Sie mit Bargeld, Kreditkarte oder Debitkarte bezahlen. Für die Kaution des Fahrzeugs ist eine Zahlung mit Kreditkarte erforderlich: 300€ Kleine Kategorie, 400€ Mittlere Kategorie, 600€ Familienkategorie, 1200€ SUV/JEEP.

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag, basierend auf einem 24-Stunden-System (Rückgabezeit gleich der Abholzeit am Abreisedatum). Die Miete und die Kaution des Fahrzeugs sind im Voraus zu zahlen.

Es ist nicht erlaubt, Haustiere im Fahrzeug mitzunehmen, außer in speziellen Tragetaschen oder Käfigen.

Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug zum angegebenen Datum, Uhrzeit (max. +30 Minuten) und Ort an einen Vertreter des Unternehmens zurückzugeben. Jegliche Änderung (Verlängerung oder Verkürzung) erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Rückgaben oder Verspätungen über 30 Minuten hinaus werden als zusätzlicher Tag berechnet.

Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Kraftstoffstand bei der Rückgabe muss dem bei der Übergabe entsprechen, andernfalls wird eine Gebühr für den verbrauchten Kraftstoff sowie eine zusätzliche Gebühr von 10,00€ für den Service der Nachfüllung zuzüglich MwSt. auf den Gesamtbetrag erhoben. Eine Rückerstattung für nicht verbrauchten Kraftstoff erfolgt nicht.

Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an den Vertreter des Unternehmens für Verkehrsbußen, Verstöße, illegales Parken und Verwaltungsstrafen verantwortlich, die während der Mietzeit verhängt wurden und die er begleichen muss. Andernfalls wird der Betrag der Strafe zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 15,00€ zuzüglich MwSt. auf den Gesamtbetrag vom Vermieter entweder nach Bekanntgabe der Strafe durch den Mieter bei der Fahrzeugrückgabe oder nach Mitteilung von Polizeibehörden zu einem späteren Zeitpunkt und ohne zeitliche Begrenzung erhoben.

Der Mieter muss das Fahrzeug vor jeder Benutzung zusammen mit einem Vertreter des Unternehmens inspizieren und etwaige Schäden im Schadensprotokoll angeben. Das Fahrzeug muss in exakt dem gleichen Zustand zurückgegeben werden.

Die im Mietpreis enthaltene Versicherung deckt: Haftpflicht für Personenschäden und Sachschäden an Dritten.

Falls der Mieter in einen Unfall verwickelt wird oder Schäden am Fahrzeug verursacht werden, unabhängig von der Versicherung, muss er sofort die Polizei (Tel. 100) und den Vermieter informieren, damit dieser den Unfallservice senden kann. Bei der Rückgabe muss der Polizeibericht und die Dokumente des Unfallservices vorgelegt werden. Andernfalls gilt der Mieter als verantwortlich und wird mit den Gesamtkosten der Schäden sowie der erforderlichen Reparaturdauer belastet, selbst wenn er ein Versicherungs-Paket akzeptiert hat. Bei Eigenverschulden trägt der Mieter 30% der Jahresprämien (mindestens 100,00€) sowie eine Gebühr von 30€ (Aktengebühr) zuzüglich MwSt.

Der Mieter kann seine Haftung für Schäden am gemieteten Fahrzeug auf einen Betrag von mindestens 750,00€ + MwSt. (abhängig von der Fahrzeugkategorie und dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls zuzüglich MwSt.) begrenzen, wenn er die Schadenshaftungsfreistellung (C.D.W.) im Voraus akzeptiert. Der Haftungsfreibetrag wird vom Vermieter je nach Fahrzeugkategorie festgelegt.

Keine Versicherung deckt Schäden in den folgenden Fällen: Teilnahme an Rennen oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Anhängern, Überladung des Fahrzeugs (wie vom Hersteller festgelegt), einseitige Zustimmung des Mieters im Falle eines Unfalls ohne sofortige Benachrichtigung des Vermieters und ohne Polizeipräsenz (Tel. 100), Fahrzeugführung durch eine nicht gemeldete dritte Person (auch wenn sie einen Führerschein besitzt), Fahrzeugnutzung nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, Fahrzeugnutzung durch den Mieter unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen, Fahrt des Fahrzeugs in einer Weise, die das Fahrzeug oder Dritte gefährdet, Fahren auf nicht befahrbaren Straßen (nicht asphaltierte), Nutzung des Fahrzeugs gegen Entgelt, Nutzung für illegale/kriminelle Aktivitäten nach griechischem Recht, Nutzung des Fahrzeugs für Fahrunterricht an Dritte, Fahrzeugnutzung außerhalb Griechenlands ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters.

Ausdrücklich ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind die Zerstörung/der Verlust von Reifen, Felgen oder Radkappen, Fenstern und der Unterseite des Fahrzeugs, es sei denn, der Mieter hat die entsprechende Versicherung abgeschlossen. Ausdrücklich ausgeschlossen von jeder Versicherung sind auch Teile des Fahrzeugs wie Schlüssel, Audiosystem, Bildschirme, Navigationsgeräte, Antennen, Spiegel und alle Innenausstattungen (z. B. Ablageflächen, Schränke, Handgriffe, Polster usw.).

Bei Reparaturen/Schadenbehebungen ist die Auswahl der Werkstatt durch den Mieter nicht gestattet, außer bei einer offiziellen und autorisierten Vertretung des Fahrzeugherstellers in Griechenland. Reparaturkosten und Ausfalltage gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter trägt lokale Steuern und MwSt. auf die Miete.

Das Fahrzeug muss sauber und bereit zur Inspektion zurückgegeben werden, andernfalls kann eine Gebühr von 15,00€ + MwSt. erhoben werden. Bei Bedarf einer speziellen Fahrzeugreinigung (Harz, Tierhaare usw.) wird eine Mindestgebühr von 60,00€ + MwSt. erhoben.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände des Mieters oder Mitfahrers, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.

Übergaben und Abholungen erfolgen kostenlos in den Büros des Unternehmens von Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr. Übergaben und Abholungen außerhalb der Geschäftszeiten, an Sonn- und Feiertagen, sind kostenpflichtig.

Ein Pannendienst steht rund um die Uhr in ganz Griechenland zur Verfügung, außer in Inselgebieten, von wo aus der Rücktransport vom Mieter übernommen wird.

Das Laden auf ein Schiff ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Andernfalls haftet der Mieter für etwaige Schäden oder Verluste, die während der Fahrt auf dem Schiff auftreten, auch wenn er die C.D.W.-Klausel akzeptiert hat.

Das Fahren außerhalb Griechenlands ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.

Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Thessaloniki zuständig.

Der Mieter/ potenzielle Mieter stimmt der Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten durch das Unternehmen zu, mit oder ohne automatisierte Daten, einschließlich der Erfassung, Registrierung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung, Änderung, Abrufung oder jeder anderen Form der Bereitstellung, um ihm Dienstleistungen zu erbringen und auf seine Anfragen zu reagieren. Der Mieter wurde auch über das Recht zur Widerrufung/Korrektur/Widerspruch seiner personenbezogenen Daten informiert.

Freie Kilometer ab dem 4. Miettag (maximal 100 km/Tag – maximal 2.500 km/Monat), darüber hinausgehende Kilometer werden mit 0,10€ + MwSt. pro Kilometer berechnet.